Maschinenringe Deutschland GmbH

„LandProfi“ gesucht

Datum: Montag, 30. Mai 2011

Sie haben noch freie Kapazitäten?

Ihr örtlicher Maschinenring gibt Ihnen gern Auskunft, wie Sie nebenbei Ihre Maschinen- und Arbeitskraft auslasten können. Einfach und unbürokratisch.

Arbeitssicherheit und Vorgaben Vegetationspflege
Grundsätzlich ist während der Arbeit die notwendige persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Dazu ist geeignete, am Körper anliegende Arbeitskleidung zu tragen. Das Mitführen der Erste-Hilfe-Ausrüstung sowie eines Mobiltelefons für einen Notruf ist Pflicht. Für eine effektive Arbeit ist es zweckmäßig, einige motorbetriebene Geräte zu verwenden unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Die Technik inklusive Ausstattung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und entspricht guter fachlicher Praxis sowie den sicherheitstechnischen Anforderungen.

Die Verwendung chemischer Präparate ist grundsätzlich untersagt. Vor dem Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung (sofern erforderlich), dürfen auf keinen Fall Herbizide auf Flächen wie Bürgersteige, Parkplätze oder sonstige Nichtkulturflächen aufgebracht werden. Für die eingesetzten Mittel ist ein Nachweis der Mengen zu führen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln ist unter strenger Beachtung der Ortssatzungen, der Umweltschutzbestimmungen und Anwendungshinweise des Herstellers auf das unumgänglich notwendige Maß zu beschränken.