Streuen Sie das Salz nur auf den vorgesehenen und zugelassenen Flächen!
Nicht überall ist Salz zugelassen (siehe örtliche Satzung) und darf bedenkenlos (laut Umweltbestimmungen) ausgebracht werden.
Verteilen Sie keinen Splitt nahe Rolltreppen und bei automatisch schließenden Türen im Eingangsbereich von Supermärken, Aufzügen, usw.!
Durch die kleinen Splittsteinchen kann der Mechanismus dieser Einrichtungen gestört werden. Türen schließen nicht mehr richtig oder Rolltreppen werden blockiert.
Verwenden Sie keinen Kalksplitt, sondern nur Rollsplitt!
Kalksplitt wird zu Matsch und verunreinigt die darunterliegenden Flächen.
Halten Sie je nach Örtlichkeit die von der Gemeinde vorgegebenen Ruhezeiten und die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ein!
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen für Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, usw. Hierbei sollte auch die örtliche Satzung beachtet werden.
Fahren Sie mit schweren Maschinen nur auf belastbaren Flächen!
Gerade gepflasterte Flächen halten schweren Maschinen nicht Stand und Steine können beschädigt oder gesenkt werden.
Räumen Sie gepflasterte Bereiche nur mit Gummi- oder Vulkollan-Leisten!
Pflasterflächen sind nicht immer 100 % eben verlegt – die überstehenden Kanten können durch den Einsatz von Stahlleisten angeschlagen und beschädigt werden.
Achten Sie auf Randsteine, um diese nicht zu beschädigen!
Randsteine, die stets hervorstehen sind ständigen Kollisionen ausgesetzt. Dadurch werden sie oft in Mittleidenschaft gezogen und beschädigt.
Keinen Schnee vor Notausgänge, Ausfahrten und Sicherheitseinrichtungen abladen!
Der Platz für Schneeablagerungen ist meist beschränkt, trotzdem sollten diese Flächen für die grundsätzliche Nutzung unbedingt immer freigehalten werden.